Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Tiebeldruck - Johanna Veronika Bürger
Johanna Veronika Bürger - Tiebeldruck
St. Veiterstraße 1
9560 Feldkirchen in Kärnten
PRÄAMBEL
Die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle ab
01.10.2018 geschlossenen Rechtsgeschäfte mit der Firma Tiebeldruck, in der Folge auch Auftragnehmer genannt.
Tiebeldruck, bietet an, leistet und liefert ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten
auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn die ABG nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn die
Tiebeldruck, dies schriftlich bestätigt.
Sollten einzelne oder mehrere der nachstehenden Bedingungen gegen zwingende
Gesetzesvorschriften verstoßen und/oder in sonstiger Weise unwirksam sein bzw. werden,
so tangiert dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr ist die
unwirksame Bestimmung durch eine gesetzlich zulässige dem wirtschaftlichen Erhalt
entsprechende Regelung zu ersetzen.
1. Vertragsabschluss:
Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsanbot ab. Im Anschluss
an die Bestellung erhält der Auftraggeber eine unverbindliche Bestellbestätigung vom
Auftragnehmer mit einer Übersicht über die von ihm abgegebene Bestellung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich in der Folge umgehend die notwendigen Druckdaten zu
übermitteln, wobei der Eingang der übermittelten Druckdaten wiederum entsprechend
bestätigt wird. Innerhalb von längstens zwei Werktagen wird sodann seitens der
Auftragnehmer dem Auftraggeber eine entsprechende Auftragsbestätigung zugestellt.
Stand: 29. 6. 2021
Die Auftragnehmer behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, Aufträge
abzulehnen. Dies insbesondere dann, wenn sich aus den übermittelten Druckdaten
pornografische, rassistische, radikale, oder sonstige, die Rechtsordnung verletzende Inhalte
ergeben.
2. Preisanbot:
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die
der Angebotsannahme zu Grunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
Nachträge und/oder Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers gehen zu dessen
Lasten.
Im Übrigen sind Preisanbote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren
Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten
sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen,
oder gesetzlicher Vorschriften nach Abgabe des Preisanbots, aber vor Verrechnung der
Lieferung, berechtigen den Auftragnehmer auch ohne vorhergehende Anzeige der
Überschreitung des Kostenvoranschlages die daraus resultierende Preiserhöhung in
Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt.
3. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich gesetzlichen USt.) ist sofort nach Auftragserteilung ohne
Abzug zu leisten.
4. Zahlungsverzug:
Der Auftragnehmer hat das Recht die noch nicht ausgelieferte Ware zurück zu behalten
sowie bei Nichtzahlung die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen.
5. Lieferzeit:
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Eingangs des Auftrages bei dem Auftragnehmer,
insoweit alle Arbeitsunterlagen zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung gemäß
Punkt 1. nichts Abweichendes vermerkt wurde.
Lieferzeiten sind grundsätzlich keine Fixtermine, sofern dies nicht schriftlich ausdrücklich
zugesagt wurde. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer
angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Verspätung begehren. Ein Rücktritt vom
Vertrag ist erst nach neuerlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig. Die
Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein.
Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruht, ist der Ersatz mit
der Höhe des Auftragswertes begrenzt. Entgangener Gewinn kann jedenfalls nicht gefordert
werden.
Im Falle höherer Gewalt, oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und
unverschuldeter Umstände – auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten –
verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung
behindert ist – die Lieferzeit im angemessenen Umfang. Wird durch die genannten
Umstände die Lieferung, oder Leistung unmöglich, oder unzumutbar, so wird der
Auftraggeber von seiner Leistungspflicht frei.
6. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers, falls nichts anderes vereinbart wurde.
7. Satz- und Druckfehler - Produktionstoleranzen:
Satzfehler werden berichtigt, wenn sie vom Auftragnehmer verschuldet wurden.
Nach erfolgter Druckfreigabe durch den Kunden sind diese nicht mehr Gegenstand von Streitigkeiten.
Bei farblichen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfüge Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Vielmehr wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch unterschiedliche
Fertigungsverfahren und Druckträgermaterialien bedingt sind. Der Auftraggeber haftet für die Qualität der von ihm
beizustellenden Druckdaten.
Telefonisch, Mail oder wie immer angeordnete Änderungen werden vom
Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.
Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden
maßgebend.
8. Annahmeverzug
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte, oder zur Abholung bereit
gestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt
die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsgemäß erfolgen
sollen. Damit geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt
einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferunmöglichkeit die Waren auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern, oder bei einem Spediteur später einzulagern.
9. Haftungsbeschränkung:
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche
wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren
Schadens und die Höhe des Auftragwertes.
10. Eigentumsrecht:
Vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten
Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Datenträger,
sowie Vorlagen und Stanzen und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe
sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht
ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeit Wertersatz geleistet hat bzw. sie
gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht.
Eine Aufbewahrung der oben genannten Behelfe zur Durchführung des Druckauftrages nach
Abwicklung des Auftrages erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers und
gegen Ersatz der dem Auftragnehmer entstehenden Kosten.
11. Urheberrecht:
Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der Urheber- und leistungsschutzrechtlichen
Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen, oder Teilen der Selben ist, erwirbt der
Auftraggeber mit der Annahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die
gelieferten Erzeugnisse zu verarbeiten.
Im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht der Hand
des Auftragnehmers unberührt.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht,
die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu
bearbeiten, oder zu verändern, oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern
ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber all jene Rechte Dritter gegenüber
zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert
ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises und aller
zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Auftragnehmers gegen den
Auftraggeber im Eigentum des Auftragnehmers. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Auftragnehmers.
Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen des
Auftragnehmers aus dem Geschäftsverhältnisses an den Auftragnehmer abgetreten.
13. Rückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Fotos, Datenträger
und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller
fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
14. Stornoerklärung
Der Besteller hat die Möglichkeit einen Auftrag (der bei Online-Shop bestellt wurde) bis zum Status "Druckdaten geprüft" des Auftrages stornieren. Die Verrechnung der angefallenen Kosten wird nach dem aktuellen Auftragsstatus an den Besteller erfolgen. Die Stornierung von Aufträgen, die über shop.tiebeldruck.com erteilt wurden, können nur über diesen Kundenbereich erfolgen. E-Mail, Telefon und sind nicht gültig.
16. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist
ausgeschlossen.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses
das diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegt, oder für Rechtsstreitigkeiten aus
solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des
Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder allgemeine Gerichtsstand des
Auftraggebers, für Klagen gegen den Auftragnehmer ausschließlich der allgemeine
Gerichtsstand des Auftragnehmers vereinbart.
17. Datenschutzbestimmungen
Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten aus dem Vertragsanbot zum
Zwecke der Zusendung von Werbematerialien, Newslettern der Firma Johanna Veronika
Bürger - Tiebeldruck uäm. gespeichert und verarbeitet werden. Weiters wird darauf
hingewiesen, dass zum Zwecke des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren
Vertragsabwicklung im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Auftraggebers gespeichert
werden.
Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Ermächtigung jederzeit schriftlich
widerrufen werden kann.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Diese AGBs enthalten sämtliche zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer
vereinbarten Regelungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen
und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein
Abgehen von diesem Formerfordernis.
19. Widerrufserklärung
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben muss mittels einer eindeutigen Erklärung z.B. ein mit der Post
versandter eingeschriebener Brief, unter der Adresse Firma – Tiebeldruck,
St. Veiterstraße 1, 9560 Feldkirchen in Kärnten, über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht.
Feldkirchen, 1 Juli 2021
der Firma Tiebeldruck - Johanna Veronika Bürger
Johanna Veronika Bürger - Tiebeldruck
St. Veiterstraße 1
9560 Feldkirchen in Kärnten
PRÄAMBEL
Die hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle ab
01.10.2018 geschlossenen Rechtsgeschäfte mit der Firma Tiebeldruck, in der Folge auch Auftragnehmer genannt.
Tiebeldruck, bietet an, leistet und liefert ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese gelten
auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn die ABG nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn die
Tiebeldruck, dies schriftlich bestätigt.
Sollten einzelne oder mehrere der nachstehenden Bedingungen gegen zwingende
Gesetzesvorschriften verstoßen und/oder in sonstiger Weise unwirksam sein bzw. werden,
so tangiert dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Vielmehr ist die
unwirksame Bestimmung durch eine gesetzlich zulässige dem wirtschaftlichen Erhalt
entsprechende Regelung zu ersetzen.
1. Vertragsabschluss:
Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsanbot ab. Im Anschluss
an die Bestellung erhält der Auftraggeber eine unverbindliche Bestellbestätigung vom
Auftragnehmer mit einer Übersicht über die von ihm abgegebene Bestellung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich in der Folge umgehend die notwendigen Druckdaten zu
übermitteln, wobei der Eingang der übermittelten Druckdaten wiederum entsprechend
bestätigt wird. Innerhalb von längstens zwei Werktagen wird sodann seitens der
Auftragnehmer dem Auftraggeber eine entsprechende Auftragsbestätigung zugestellt.
Stand: 29. 6. 2021
Die Auftragnehmer behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, Aufträge
abzulehnen. Dies insbesondere dann, wenn sich aus den übermittelten Druckdaten
pornografische, rassistische, radikale, oder sonstige, die Rechtsordnung verletzende Inhalte
ergeben.
2. Preisanbot:
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die
der Angebotsannahme zu Grunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
Nachträge und/oder Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers gehen zu dessen
Lasten.
Im Übrigen sind Preisanbote grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass deren
Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt wurde. Eine Erhöhung maßgeblicher Einzelkosten
sowie eine Erhöhung der Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen,
oder gesetzlicher Vorschriften nach Abgabe des Preisanbots, aber vor Verrechnung der
Lieferung, berechtigen den Auftragnehmer auch ohne vorhergehende Anzeige der
Überschreitung des Kostenvoranschlages die daraus resultierende Preiserhöhung in
Rechnung zu stellen. Diese Bedingung wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt.
3. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich gesetzlichen USt.) ist sofort nach Auftragserteilung ohne
Abzug zu leisten.
4. Zahlungsverzug:
Der Auftragnehmer hat das Recht die noch nicht ausgelieferte Ware zurück zu behalten
sowie bei Nichtzahlung die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einzustellen.
5. Lieferzeit:
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag des Eingangs des Auftrages bei dem Auftragnehmer,
insoweit alle Arbeitsunterlagen zur Verfügung stehen und in der Auftragsbestätigung gemäß
Punkt 1. nichts Abweichendes vermerkt wurde.
Lieferzeiten sind grundsätzlich keine Fixtermine, sofern dies nicht schriftlich ausdrücklich
zugesagt wurde. Bei Lieferverzug kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer
angemessenen Nachfrist Schadenersatz wegen Verspätung begehren. Ein Rücktritt vom
Vertrag ist erst nach neuerlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig. Die
Nachfrist muss der Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein.
Soweit ein Schaden auf einem Verschulden des Auftragnehmers beruht, ist der Ersatz mit
der Höhe des Auftragswertes begrenzt. Entgangener Gewinn kann jedenfalls nicht gefordert
werden.
Im Falle höherer Gewalt, oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und
unverschuldeter Umstände – auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten –
verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung
behindert ist – die Lieferzeit im angemessenen Umfang. Wird durch die genannten
Umstände die Lieferung, oder Leistung unmöglich, oder unzumutbar, so wird der
Auftraggeber von seiner Leistungspflicht frei.
6. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers, falls nichts anderes vereinbart wurde.
7. Satz- und Druckfehler - Produktionstoleranzen:
Satzfehler werden berichtigt, wenn sie vom Auftragnehmer verschuldet wurden.
Nach erfolgter Druckfreigabe durch den Kunden sind diese nicht mehr Gegenstand von Streitigkeiten.
Bei farblichen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfüge Abweichungen
vom Original nicht beanstandet werden. Vielmehr wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch unterschiedliche
Fertigungsverfahren und Druckträgermaterialien bedingt sind. Der Auftraggeber haftet für die Qualität der von ihm
beizustellenden Druckdaten.
Telefonisch, Mail oder wie immer angeordnete Änderungen werden vom
Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.
Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden
maßgebend.
8. Annahmeverzug
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte, oder zur Abholung bereit
gestellte Ware unverzüglich anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt
die Lieferung als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsgemäß erfolgen
sollen. Damit geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt
einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferunmöglichkeit die Waren auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern, oder bei einem Spediteur später einzulagern.
9. Haftungsbeschränkung:
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Schadenersatzansprüche
wegen Unmöglichkeit der Leistung sind beschränkt auf den Ersatz des voraussehbaren
Schadens und die Höhe des Auftragwertes.
10. Eigentumsrecht:
Vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten
Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Datenträger,
sowie Vorlagen und Stanzen und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe
sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht
ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeit Wertersatz geleistet hat bzw. sie
gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht.
Eine Aufbewahrung der oben genannten Behelfe zur Durchführung des Druckauftrages nach
Abwicklung des Auftrages erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers und
gegen Ersatz der dem Auftragnehmer entstehenden Kosten.
11. Urheberrecht:
Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der Urheber- und leistungsschutzrechtlichen
Nutzungsrechte an den gelieferten Erzeugnissen, oder Teilen der Selben ist, erwirbt der
Auftraggeber mit der Annahme der Lieferung nur das nicht ausschließliche Recht, die
gelieferten Erzeugnisse zu verarbeiten.
Im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesondere das Vervielfältigungsrecht der Hand
des Auftragnehmers unberührt.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht,
die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu
bearbeiten, oder zu verändern, oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern
ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber all jene Rechte Dritter gegenüber
zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert
ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt
12. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises und aller
zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen des Auftragnehmers gegen den
Auftraggeber im Eigentum des Auftragnehmers. Bei laufender Rechnung gilt das
vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Auftragnehmers.
Die Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen des
Auftragnehmers aus dem Geschäftsverhältnisses an den Auftragnehmer abgetreten.
13. Rückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Fotos, Datenträger
und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller
fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
14. Stornoerklärung
Der Besteller hat die Möglichkeit einen Auftrag (der bei Online-Shop bestellt wurde) bis zum Status "Druckdaten geprüft" des Auftrages stornieren. Die Verrechnung der angefallenen Kosten wird nach dem aktuellen Auftragsstatus an den Besteller erfolgen. Die Stornierung von Aufträgen, die über shop.tiebeldruck.com erteilt wurden, können nur über diesen Kundenbereich erfolgen. E-Mail, Telefon und sind nicht gültig.
16. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist
ausgeschlossen.
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses
das diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegt, oder für Rechtsstreitigkeiten aus
solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen des Auftragnehmers nach Wahl des
Auftragnehmers der Gerichtsstand des Auftragnehmers oder allgemeine Gerichtsstand des
Auftraggebers, für Klagen gegen den Auftragnehmer ausschließlich der allgemeine
Gerichtsstand des Auftragnehmers vereinbart.
17. Datenschutzbestimmungen
Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten aus dem Vertragsanbot zum
Zwecke der Zusendung von Werbematerialien, Newslettern der Firma Johanna Veronika
Bürger - Tiebeldruck uäm. gespeichert und verarbeitet werden. Weiters wird darauf
hingewiesen, dass zum Zwecke des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren
Vertragsabwicklung im Rahmen von Cookies die IP-Daten des Auftraggebers gespeichert
werden.
Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Ermächtigung jederzeit schriftlich
widerrufen werden kann.
Verarbeitung personenbezogener Daten
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer auf alle im Zusammenhang mit dem Druckauftrag übermittelten personenbezogenen Daten aufmerksam zu machen – seien es personenbezogene Daten in den Druckdaten oder beigestellte Adresslisten. Wenn der Auftraggeber personenbezogene Daten im Druckauftrag übermittelt, sorgt er für eine schriftliche Regelung auf Basis des von der Druckerei zur Verfügung gestellten Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber beigestellten Daten auf eventuelle personenbezogenen Daten zu prüfen.
- Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer ausdrücklich zu, die von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten und zur Datenverarbeitung berechtigt zu sein.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber verschuldeten Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften schad- und klaglos zu halten.
Diese AGBs enthalten sämtliche zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer
vereinbarten Regelungen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen
und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein
Abgehen von diesem Formerfordernis.
19. Widerrufserklärung
Sie haben das Recht binnen 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben muss mittels einer eindeutigen Erklärung z.B. ein mit der Post
versandter eingeschriebener Brief, unter der Adresse Firma – Tiebeldruck,
St. Veiterstraße 1, 9560 Feldkirchen in Kärnten, über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen,
informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht.
Feldkirchen, 1 Juli 2021